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Neuer Online-Rechner informiert schnell und übersichtlich

Berlin (ABDA, 19. Februar 2004) Zum 1. Januar 2004 wurde die Zuzahlung bei Medikamenten neu geregelt. Alle bisherigen Zuzahlungsbefreiungen haben zum Jahresbeginn ihre Gültigkeit verloren. Grundsätzlich gilt: Alle volljährigen Patienten müssen bei Arzneimitteln, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, zuzahlen.

Erst nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens (bzw. ein Prozent bei chronisch Kranken) können sich Versicherte von den Zuzahlungen bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen.

Probieren Sie es aus und klicken Sie auf den Banner...

Der neue Zuzahlungsbefreiungsrechner rechnet jedem Patienten schnell und einfach aus, ob eine Befreiung der gesetzlichen Zuzahlung für ihn in Frage kommt.

Der Nutzer gibt dafür – anonym – Angaben zu Alter, sozialem Status, Brutto-einkommen und Summe der bereits geleisteten Zuzahlungen in eine übersichtliche Maske ein. Danach auf „Berechnen“ klicken – fertig! Eine Leiste am Kopf des Formulars zeigt dem Patienten seinen Zuzahlungs-Status an – von „Ja“ (will heißen: Befreiung) über „im Einzelfall“ (Nachfrage bei der Krankenkasse erforderlich) bis „Nein“ (es muss gezahlt werden).

Darüber hinaus gibt der Zuzahlungsrechner Empfehlungen, wann sich Patienten wegen eventueller Erstattungsansprüche an ihre Krankenkasse wenden sollen. Das Ergebnis kann zusammen mit einem Musterbrief für die Krankenkasse ausgedruckt werden.

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